AlbrechtConsult forscht im Auftrag des BMDV

Die eFTI-Verordnung vom 15. Juli 2020 enthält erstmals EU-einheitliche Vorschriften für die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschriebener Informationen zur Güterbeförderung und soll die Digitalisierung im Güterverkehr fördern. eFTI („electronic Freight Transport Information“) bedeutet, dass die zuständigen Behörden gesetzlich vorgeschriebene Informationen akzeptieren müssen, wenn diese von den Logistikunternehmen elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Im Bereich Gefahrgut wurden in den letzten Jahren vom BMDV bereits die Grundlagen geschaffen, die Beförderungsdaten für gefährliche Güter auf der Straße, der Schiene und per Binnenschifffahrt auf elektronischem Weg – auch grenzüberschreitend – auszutauschen. In vorangegangenen Projekten zur Digitalisierung des Gefahrgutbeförderungspapiers hat AlbrechtConsult in den vergangenen Jahren sowohl ein umfangreiches Fachwissen erworben als auch enge Kontakte mit EU-Kommission, Behörden (national und im EU-Kontext) und internationalen Experten gepflegt.

Daher lag es nahe, das aktuelle Projekt des BMDV zur Harmonisierung der Systeme für den Austausch von elektronischen Beförderungsdokumenten durch die Experten von AlbrechtConsult begleiten zu lassen.

Arbeiten begannen im Juli 2022

Im Fokus stehen dieses Mal vor allem die Arbeiten an der kommenden delegierten Verordnung der EU, in der die Struktur der elektronischen Frachtinformationen festgelegt wird. Hierbei ist die Aufgabe von AlbrechtConsult, durch aktive Mitarbeit im DTLF (Digital Transport and Logistics Forum) der EU-Kommission an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Regeln zur Übermittlung der erforderlichen Informationen im Bereich Gefahrgut mitzuarbeiten.

Dabei wird das BMDV bei der Entwicklung bzw. Vorbereitung einer Mandatierung der AG Telematik bei der Umsetzung der eFTI-Verordnung zu unterstützt. Die AG Telematik wurde 2007 von der Gemeinsamen RID/ADR/ADN-Tagung des UNECE mit dem Ziel mandatiert, das Potenzial des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen der Beförderung von Gefahrgütern zu untersuchen.

AlbrechtConsult arbeitet in diesem Rahmen ebenfalls in der Dangerous Goods Transport Information Association (DGTINA) mit. In dieser technischen Arbeitsgruppe sind sowohl Transportunternehmer bzw. deren IT-Dienstleister als auch Anbieter von Plattformen zum Datenaustausch organisiert. Die DGTINA erstellt ein Arbeitsprogramm, das die Ergebnisse der DTLF SG1 insbesondere in Hinblick auf technische und funktionale Architekturoptionen sowie passende systemtechnische Bausteine berücksichtigt. In diesem Rahmen betreibt AlbrechtConsult auch die Pflege des Gefahrgut-Datenmodells.

Bei der Vorbereitung der Umsetzung der eFTI-Verordnung werden erste EU-Mitgliedsstaaten bei der Pilotimplementierung durch Fördermaßnahmen unterstützt. Das von AlbrechtConsult in den vergangenen Jahren aufgebaute Netzwerk wird genutzt, um ein internationales Konsortium zusammenzustellen, das einen Projektantrag im Rahmen des CEF 2-Programms einbringt.

Dieses Projekt wird dazu beitragen, die umfassende Expertise von AlbrechtConsult in diesem hochkomplexen Bereich der Digitalisierung der internationalen Logistik zu erweitern und die produktive Zusammenarbeit mit (EU-)Behörden, Experten und Gremien zu festigen.