Autonome Arbeitsgeräte in besonderen Gefahrenzonen werden in vielen Bereichen eingesetzt, allerdings erfolgt hier der Einsatz niemals in öffentlich zugänglichen Bereichen, wie ihn der Verkehrsraum darstellt. Führerlose Fahrzeuge werden bislang ebenfalls nur in abgesicherten, nicht öffentlich zugänglichen Bereichen, wie Industriebetrieben, Steinbrüchen oder abgesicherten Baustellenarealen eingesetzt. Im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzte automatisierte Pilotfahrzeuge verfügen derzeit immer über einen Sicherheitsfahrer, der bei auftretenden Problemen manuell unmittelbar eingreifen kann. Es fehlt derzeit insgesamt ein umfassendes Sicherheitskonzept für den Einsatz führerloser Fahrzeuge im Verkehrsraum.
Noch ist ein Betrieb ohne Fahrer nicht ohne Weiteres realisierbar, da dieser als überwachende Instanz sowohl unter funktionstechnischen Aspekten als auch in rechtlicher Hinsicht ein notwendiges Glied in der Fahrzeugführung darstellt. Schon heute aber zeigen die realisierten Konzepte die Perspektive in eine neue Richtung auf, in der der Fahrer mehr und mehr in den Hintergrund gerät. Zudem wurde 2017 das Straßenverkehrsgesetz in Deutschland angepasst und 2021 nochmals überarbeitet, damit sind Regeln zum automatisierten Fahren in Kraft, die neue Möglichkeiten eröffnen.
Nach kontinuierlicher Einführung der verschiedensten Assistenzsysteme in Kraftfahrzeugen ist das hoch- und vollautomatisierte Fahren der nächste bedeutsame Schritt in der technologischen Entwicklung der Kraftfahrzeugtechnik. Projekte, die sich mit realistischen Rand- und Rahmenbedingungen auseinandersetzen, werden enorm wichtig zur Erarbeitung der Grundlagen für Gesellschaft und Technologie.
Identifiziert wurden in diesem Zusammenhang bislang insbesondere die nachfolgenden Themenbereiche, die bei der Fahrzeugautomatisierung offene Fragestellungen beinhalten und daher Gegenstand der Forschung sind:
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- funktionale Sicherheit (Sicherheit eines Systems, die von der korrekten Funktion des sicherheitsbezogenen Systems und anderer risikomindernder Maßnahmen abhängt)
- rechtliche Aspekte (z.B. autonomes und vernetztes Fahren, bei dem es nur noch Passagiere gibt)
- gesellschaftliche Aspekte (Akzeptanz eines technischen Automatisierungsrisikos)
- Vernetzung (Versorgung des autonomen Fahrzeugs mit Informationen über die Grenzen der fahrzeugeigenen Sensorik hinaus)
Durch die Rolle von AlbrechtConsult in den zuständigen Connected Automated Driving (CAD) Arbeitsgruppen der Conference of European Directors of Roads (CEDR) und des European Road Transport Research Advisory Council (ERTRAC) ist AlbrechtConsult immer am Puls der Zeit, was die neuesten Entwicklungen in diesen Themenbereichen angeht. In mehreren innovativen Projekten konnte und kann diese Expertise weiter ausgebaut werden.