Die EU ITS Plattform (www.its-platform.eu) ist eine Aktion zur europäisch harmonisierten Umsetzung von Intelligenten Verkehrssystem Diensten (engl. ITS-Services). Sie wird von der Europäischen Kommission, vertreten durch die Innovation and Networks Executive Agency (INEA), im Rahmen der Connecting Europe Facility (CEF) kofinanziert. Für Deutschland ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Fördernehmer und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit der Koordinierung der deutschen Beteiligung an der EU ITS Plattform (EU EIP) beauftragt.

 

U.a. koordiniert die BASt die Aktivität 2 „Monitoring and Dissemination“, die eine harmonisierte Einführung von IVS auf europäischer Ebene fördert. Sie bietet dazu eine Basis, in der sich alle EU EIP Aktivitäten, die ITS Anwendungskorridore und weitere Beteiligte austauschen, ihre Best Practice Erfahrungen verbreiten und die ITS Entwicklung in Europa abstimmen. Um den angestrebten Austausch zu vereinfachen und die Inhalte thematisch zu gliedern, wurden die drei Expertengruppen Traffic Management, Freight & Logistics und Traveler Information Systems ins Leben gerufen.

 

Ein zentrales Ergebnis dieser Aktivität 2 ist das sogenannte „European Reference Handbook for harmonized ITS-Service Deployment in Europe“. Inhaltlich konsolidiert dieses Handbuch die insgesamt 18 „Deployment Guidelines“, die in einer früheren Förderphase erstellt worden sind (EasyWay 2012, siehe https://dg.its-platform.eu/activities). Die anwendungspraktischen Teile dieser Leitfäden sind zwischenzeitlich mehrfach fortgeschrieben worden (Best Practice Updates, Part B, zuletzt 2018).

 

Zur Unterstützung der BASt in der Koordinierung und Ergebniserarbeitung der EU ITS Plattform – Activity 2 hat AlbrechtConsult von der BASt den Auftrag erhalten, eine Revision der leitfadenorientierten Teile der Deployment Guidelines (Introduction und Part A) durchzuführen und mit der Erstellung des Europäischen ITS Reference Handbooks abzuschließen. Dies auch unter der Maßgabe, die Übereinstimmung mit den Regelungen der Delegierten Verordnungen im Rahmen der IVS-Richtline sowie den Harmonisierungsergebnissen bei der Spezifizierung von C-ITS Diensten (C-Roads Releases) zu prüfen.