Am 21. Juni 2017 wurde die Kritisverordnung dahingehend geändert, dass auch der Sektor Transport und Verkehr als kritische Infrastruktur eingestuft wurde. Dies hat zur Folge, dass Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern eine Auditierung nach §8a des BSI-Gesetz im zweijährlichen Turnus durchführen müssen. Diese Audits werden von unabhängigen Auditteams durchgeführt, die über Audit-Kompetenz, IT-Sicherheits-Kompetenz, Branchenkompetenz und spezielle Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) verfügt. AlbrechtConsult wurde von der Landeshauptstadt München beauftragt im Prüfteam die Branchenkompetenz abzudecken.
Posted on Oktober 15, 2019 at 14:32
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